— Ausschreibung —
Garser Oldtimer-Treffen
1. Veranstalter, Veranstaltung
Garser Auto und Motorrad Oldtimer-Verein
Diese Veranstaltung ist eine genehmigungsfreie gemeinsame Ausfahrt mit Wertungsprüfungen außerhalb der STVO! Die Fahrtüchtigkeit von Fahrer/-in und der Zustand des Fahrzeuges müssen gemäß den Bestimmungen der StVO, des KFG und des FSG gegeben sein.
Weitere noch zu erlassende Durchführungsbestimmungen sind davon ebenfalls betroffen. Die Nennung kann vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
2. Strecke
Die Strecke führt durch das Bundesland Niederösterreich und benutzt ausschließlich befestigte, öffentliche Straßen, Beton oder Asphalt. Die Strecke ist in einige Etappen aufgeteilt.
3. Teilnahme
Teilnehmen können alle Personen, die im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Klasse B sind. Pro Fahrzeug sind grundsätzlich ein/eine Fahrer/-in. Weitere Personen im Fahrzeug sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet. Fahrertausch während der Veranstaltung ist erlaubt, in diesem Fall müssen beide Fahrer/-innen die Nennung unterschreiben und über eine gültige Lenkerberechtigung verfügen.
4. Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind Automobile bis einschließlich Baujahr 2002. Jüngere Fahrzeuge können nach Absprache mit dem Veranstalter genannt werden.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen vor der Fahrzeugabnahme an Front und Heck des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden.
5. Versicherung
Mit Abgabe der Nennung erklärt der/die Bewerber/-in, dass für das genannte Fahrzeug die gesetzliche Mindest-Haftpflicht-Versicherung uneingeschränkt besteht.
6. Haftung
Mit der Abgabe und Unterschrift der Nennung unterwirft sich der/die Fahrer/-in der Ausschreibung und nachstehend angeführten Bestimmungen dieser Veranstaltung. Erst mit Eintreffen der Zahlung des Startgeldes wird die Nennung gültig.
Jeder/jede Fahrer/-in trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für die von ihm/ihr mit dem Kraftfahrzeug verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Veranstalter sowie alle mit dem Bewerb in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen lehnen den Fahrern/-innen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach dem Bewerb eingetreten sind.
Die Fahrer/-innen nehmen in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr am Bewerb teil.
Mit Abgabe der unterschriebenen Nennung verzichten die Fahrer/-innen, hinsichtlich jedes Schadens, der im Zusammenhang mit dem Bewerb entsteht, auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter oder dessen Beauftragte, gegen Funktionäre/-innen oder sämtliche andere Personen oder Organisationen, die mit der Ausrichtung des Bewerbes in Verbindung stehen.
Bei jedweder Beschädigung fremden Eigentums während der Veranstaltung ist das Organisationsteam unverzüglich zu informieren. Eine Schadensbereinigung ist durch den Verursacher sofort nach der Veranstaltung vorzunehmen.
Mit Abgabe und Unterschrift des Nennformulars und Zahlung der Startgebühr wird das Einverständnis zur Weitergabe der persönlichen Daten an Geschädigte akzeptiert.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Referenzstrecke wird zum Nennschluss bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Es werden eine oder mehrere Fahrerbesprechungen im Rahmen dieser Veranstaltung abgehalten. Zeit und Ort werden in einer Durchführungs-bestimmung bekannt gegeben.
Die Teilnahme von zumindest einem/einer Fahrer/-in oder Beifahrer/-in je Team ist Pflicht.
7. Wertungsprüfungen
Die Details zu den Wertungsprüfungen entnehmen Sie aus diesem Roadbook.
8. Wertung
Auskünfte von Funktionären/-innen sind unverbindlich - nötigenfalls ist beim Organisationsteam nachzufragen. Sollte eine Juryentscheidung erforderlich sein, wird dies vom Organisationsteam und gegebenenfalls unter Beiziehung der betroffenen Funktionäre/-innen behandelt.
9. Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Anschluss an die Veranstaltung statt. Je nach Auswertungsdauer wird der späteste Beginn für 19 Uhr angesetzt. Die Konsumation im Rahmen der Siegerehrung ist natürlich freigestellt und von jedem/jeder Teilnehmer/-in selbst zu bezahlen. Die Plätze 1 - 3 der Gesamtwertung erhalten Pokale. Sonderpreise gibt es unter den Teilnehmern.
10. Leistungen des Veranstalters
Im Nenngeld enthalten sind:
Durchführung der Veranstaltung, Abschleppdienst , Pannenhilfe, Pokale/Medaillen und gegebenenfalls Sachpreise
11. Nennung
Das Nenngeld beträgt € 60,- für ein Fahrzeug. Nennbeginn ist ab sofort. Nennschluss ist 5 Tage vor der Veranstaltung, beziehungsweise nach Erreichen der maximalen Anzahl von 75 Teams. Die Überweisung des Nenngeldes ist auf das Konto;
Sparkasse Horn-Ravelsbach-Kirchberg
Garser Auto und Motorrad Oldtimer-Verein
IBAN: AT71 2022 1072 1035 0067
mit dem Verwendungszweck "Garser Oldtimer-Treffen - Name des Fahrers" vorzunehmen. Nach Eingang des Nenngeldes wird innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung versendet und die Nennung in der Starterliste eingetragen.
12. Einverständniserklärung für Fotos / Videos
Wir würden uns über die Zusendung von Fotos und Infotexten (je für Fahrer, Beifahrer und Auto) für unsere Pressebetreuung freuen.
Alle im Zuge der Veranstaltung eingesendeten oder entstandenen Bilder und
Daten werden dem Garser Auto und Motorrad Oldtimer-Verein zur uneingeschränkten Nutzung im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Ich stimme zu, dass die Fotos (ich selbst zu sehen bin und mein(e) Beifahrer/in) bzw. Videos in folgenden Online- und/oder Printmedien veröffentlicht werden:
X in Publikationen (sowohl online als auch in Druckform), die im Rahmen des Projektes entstanden sind z. B. Informationsbroschüren, Berichte, ...
X auf der Homepage; Garser Auto und Motorrad Oldtimer-Verein
https://oldtimer-gars-am-kamp.webnode.at/
X im Internet auf den Seiten wie NÖN, Bezirksblätter, Garser Gemeinde, ...
Auf eine tolle Veranstaltung!
Stand: 01.08.2020 / Änderungen vorbehalten.